Wertermittlung einer Immobilie
Der Wert einer Immobilie ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Hierzu gehört zum einen das Preis-Leistungsverhältnis, zum anderen aber auch die Lage sowie die Ausstattung des Objekts. Folgende Punkte sind für die Berechnung des Wertes entscheidend:
Sach- und Ertragswertverfahren
Auch Banken ermitteln den Wert einer Immobilie, und zwar nach dem so genannten Ertragswertverfahren oder den Sachwertverfahren. In jedem Fall bildet der Kaufpreis der Immobilie die Grundlage. Der Sachwert gibt hierbei den tatsächlichen Wert des Grundstücks sowie des Gebäudes an. Der Ertragswert hingegen errechnet sich aus den möglichen Nettomieteinnahmen, von denen natürlich alle aufzuwendenden Kosten abgerechnet werden.
Verkehrsgutachten
Der aktuelle Preis eines Hauses, der auf dem Immobilienmarkt zu erzielen ist, lässt sich sehr gut an einem Verkehrswertgutachten ermitteln. Dieses Gutachten sollte idealerweise von einem anerkannten Fachmann erstellt werden, um die spätere Anerkennung von Banken oder Finanzierern zu gewährleisten. Der vom Gutachter ermittelte Verkehrswert gibt jedoch einzig den Wert des Hauses, abgerechnet der eventuell notwendigen Modernisierungs- oder Renovierungskosten, wider. Der tatsächliche Verkaufspreis kann in Abhängigkeit der Lage oder aber der Nachfrage vor Ort noch variieren. Auch ist der Verkehrswert nicht mit dem Beleihungswert der Kreditinstitute zu verwechseln, der nach institutsinternen Regeln sowie angemessene Abschläge festgelegt wird.
Wertentwicklung
Wer sich für den Kauf eines Hauses entscheidet, möchte sich in der Regel nicht kurzfristig mit dem Wiederverkauf der Immobilie beschäftigen. Dennoch kann im Laufe eines Lebens einiges geschehen, welches den Verkauf des Hauses notwendig machen. Daher sollte bereits beim Kauf oder beim Bau die Wiederverkäuflichkeit beachtet werden. Ausschlaggebend ist dabei neben der Ausstattung sowie der Art des Objekts auch die Umgebung. So ist eine unzureichende oder gar fehlende Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz oft ein Verkaufshindernis, gleiches gilt für wertbeeinträchtigende Bauten oder aber lärmbelästigende Straßen oder Industriegebiete in naher Nachbarschaft.

